Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist auch im Aargau zulässig gemäss § 199a und § 128a. Siehe auch folgendes Merkblatt, zu finden unter: www.ahv-iv.info - Dokumentationen - Merkblätter - Beiträge AHV/IV/EO/ALV - 2.07 vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber der AHV