Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist auch im Aargau zulässig gemäss § 199a und § 128a. Siehe auch folgendes Merkblatt, zu finden unter: www.ahv-iv.info - Dokumentationen - Merkblätter - Beiträge AHV/IV/EO/ALV - 2.07 vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber der AHV
ERSATZBESCHAFFUNG
Wer hat Anspruch auf eine Ersatzbeschaffung? Was ist speziell zu beachten? Wieviel Zeit steht zur Verfügung? Anspruch auf Ersatzbeschaffung [51 KB]
(Bericht vom 12.11.2004)
Wenn Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen gemacht, jedoch die Investitionen nicht getätigt wurden, führt dies zu einer einkommenswirksamen Auflösung. Wichtig ist, dass die Auflösung richtig gemacht wird, im Speziellen auch dann, wenn das alte wie auch das neue Steuergesetz zum Zuge kommen. Rückstellungen Ersatzbeschaffungen [49 KB]
(Bericht vom 15.11.2004)
Ersatzbeschaffung kann sowohl für den Kapitalgewinn wie auf für den Grundstückgewinn gemacht werden. Oftmals lohnt sich die Ersatzbeschaffung jedoch nicht, weil die der Erfolgsrechnung belastbaren Abschreibungen eine wesentliche Steuereinsparung geben. Lohnt sich Ersatzbeschaffung? [49 KB]
(Bericht vom 16.11.2004)
Unzutreffende Rechtsauffassung betr. altrechtlicher Ersatzbeschaffung und Besteuerung stiller Reserven Unzutreffende Rechtsauffassung [69 KB]
(Bericht vom 09.06.2009)