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Zu Verkaufen |
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Bauland Koblenz |
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Bauland in Koblenz
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GB Koblenz Nr. 586, Parzelle Nr. 91 7'190 m2 Bauland, voll erschlossen
Bauzone W3 Ausnutzungsziffer 0.55
Gemäss Bauordnung darf die Ausnutzung nicht mehr als max. 20 % unterschritten werden.
Die Anschlussgebühren in der Gemeinde Koblenz betragen 5 % der Gebäudekosten. Diese werden durch das Aargauische Versicherungsamt ermittelt.
Der Anschluss an das Elektranetz beträgt pro Wohnung rund Fr. 5'000.00.
Preisbasis voll erschlossen, je nach Lage Fr. 250.00 bis Fr. 260.00 per m2.
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Bauland Etzgen |
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Bauland in Etzgen AG
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Parzelle Nr. 1557
GB Etzgen Nr. 1557, Plan Nr. 17, Parzelle Nr. 1557 9.34a Gebäudeplatz und Umgelände Dorfstrasse/Rebmattstrasse
Rechte: Fuss- und Fahrwegrecht auf Parzelle Nr. 1556 (gelb eingezeichnet).
Last: Baubeschränkung Parterrebauweise zu Gunsten Parzelle Nr. 15 zu Gunsten Parzelle Nr. 1565 und Nr. 1121.
Fuss- und Fahrwegrecht zu Gunsten Parzellen Nr. 1556, Nr. 1565 und Nr. 1121 (grün eingezeichnet).
Der Kaufpreis errechnet sich wie folgt:
Parzelle Nr. 1557, 934m2 x Fr. 255.00 Fr. 238'170.00
Bedingungen:
Die Parzelle wird voll erschlossen verkauft. Es sind also keine Erschliessungskostenbeiträge mehr zu leisten, sondern lediglich die Anschlussgebühren gemäss Reglement der neuen Gemeinde Mettauertal und Umgebung. Diese hängen von der Bausumme ab.
Die Parzelle wird miet- und pachtfrei und ohne irgendwelche Architektur- oder Baumeisterverpflichtung veräussert. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.4. Die Grenzabstände 4m.
Die Parzelle ist sofort überbaubar.
Voraussetzung für den Abschluss eines Kaufvertrages ist ein Zahlungsversprechen eines Schweizerischen Bankinstitutes, das die vollständige und termingerechte Bezahlung des Kaufpreises ausweist.
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Parzelle Nr. 1565
GB Etzgen Nr. 1565, Plan Nr. 17, Parzelle Nr. 1565 5.69 a Gebäudeplatz und Umgelände Rebmattstrasse
Rechte: Fuss- und Fahrwegrecht auf Parzelle Nr. 1556 (gelb eingezeichnet), Fuss- und Fahrwegrecht auf Parzelle Nr. 1121 (grün eingezeichnet), Fuss- und Fahrwegrecht auf Parzelle Nr. 1557 (blau eingezeichnet).
Last: Näherbaurecht zu Gunsten Parzelle Nr. 1121 mit einem Carport mit darüberliegender Terrasse, 2m an die Grenze auf einer Länge von 8m, auf dem Plan zwischen Parzelle Nr. 1556 und Nr. 1121 (rot eingezeichnet).
Zwischen den Parzellen Nr. 1556 und Nr. 1565 besteht ein Näherbaurecht. Es dürfen Kleinbauten wie Carport oder ähnliches bis auf 2m an die Grenze gebaut werden. Die Gebäudehöhe darf Maximum 5m ab gewachsenen Terrain betragen. Das gewachsene Terrain ist auf der Parzelle Nr. 1565 jederzeit ersichtlich.
Der Kaufpreis errechnet sich wie folgt:
Parzelle Nr. 1565, 569m2 x Fr. 255.00 Fr. 145'095.00
Bedingungen:
Die Parzelle wird voll erschlossen verkauft. Es sind also keine Erschliessungskostenbeiträge mehr zu leisten, sondern lediglich die Anschlussgebühren gemäss Reglement der neuen Gemeinde Mettauertal und Umgebung. Diese hängen von der Bausumme ab.
Die Parzelle wird miet- und pachtfrei und ohne irgendwelche Architektur- oder Baumeisterverpflichtung veräussert. Die Ausnützungsziffer beträgt 0.4. Die Grenzabstände 4m.
Die Parzelle ist sofort überbaubar.
Voraussetzung für den Abschluss eines Kaufvertrages ist ein Zahlungsversprechen eines Schweizerischen Bankinstitutes, das die vollständige und termingerechte Bezahlung des Kaufpreises ausweist.
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Druckbare Version
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